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Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Leistung der deutschen Rentenversicherung, die an Personen gezahlt wird, die aufgrund einer vor dem Renteneintrittsalter eingetretenen und längerfristigen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen.
Wer bekommt die Erwerbsminderungsrente?
Die EM-Rente kann von allen Personen beantragt werden, die in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dazu gehören Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte.
Voraussetzungen:
Um eine EM-Rente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Versicherungszeit: Es müssen mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten in der Rentenversicherung nachgewiesen werden.
- Erwerbsminderung: Die Erwerbsminderung muss vor dem Renteneintrittsalter eintreten und längerfristig bestehen.
- Grad der Erwerbsminderung: Der Grad der Erwerbsminderung muss mindestens 50% betragen.
Höhe der Erwerbsminderungsrente:
Die Höhe der EM-Rente ist abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre und dem Einkommen des Antragstellers.
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Zeitpunkt der Beantragung:
Die EM-Rente kann frühestens ab dem 7. Monat nach Beginn der Erwerbsminderung beantragt werden.
Beantragung:
Die EM-Rente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Die Antragsformulare können online oder bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
- Deutsche Rentenversicherung
- Ratgeber zur Erwerbsminderungsrente
- Versicherungen News Renten Tipps
Hinweis:
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Die Beantragung einer EM-Rente ist ein komplexes Verfahren, ebenso, wie die Geldanlage von Vermögen. Es ist daher empfehlenswert, sich vor der Antragstellung von einem Rentenberater beraten zu lassen.